Belegstellenordnung
Belegstellenordnung für die anerkannten "ZAC!"- Belegstellen des OÖ. Landesverbandes
für Bienenzucht - 2010
Die Belegstellenordnung ist integraler Bestandteil des Belegstellenzeugnisses. Sie ist
anschließend zu unterschreiben und dem Belegstellenwart bei der ersten Aufführung
unterschrieben auszuhändigen. (Wenn Sie mehr als eine Belegstelle benutzen, machen Sie Kopien des unterschriebenen Originals).
1. Termine:
Die für jede Belegstelle festgelegten Aufführungstermine sind einzuhalten.
Dazu zählen insbesondere:
. Beginn der Belegstellensaison (erster Aufführungstag)
. Ende der Belegstellensaison (letzter Aufführungstag)
. Wochentag, an dem Aufführungen stattfinden
. Uhrzeit der Anlieferung der aufgeführten Begattungskästchen
. Ort der Übernahme der Begattungskästchen durch den Belegstellenwart
Anlieferung und Abholung:
Die Anlieferung hat an den verlautbarten Orten zu den verlautbarten Terminen und Uhrzeiten zu erfolgen. Die Abholung der Kästchen erfolgt 14 Tage später, unabhängig vom Begattungs-Ergebnis.
2. Begattungskästchen
. Alle Begattungskästchen sind mit Namen, Anschrift und Telefonnummer des Züchters
sowie mit dem Datum des Aufführtages am Glas oder der Klarsichtfolie wetterfest und
leserlich zu versehen.
. Verkaufszüchter, die an der Leistungsprüfung teilnehmen, müssen auch die
Lebensnummer der Zuchtmutter eintragen.
. Der Züchter garantiert die absolute Drohnenfreiheit seiner Begattungskästchen. Es
gilt Nulltoleranz! Beim Auffinden von Drohnen in Begattungskästchen darf die gesamte
Partie nicht angenommen werden.
. Der Züchter garantiert, dass keine Bienen mit gelb-orangen Ringen zum Füllen der
Kästchen verwendet werden.
. Findet der Belegstellenwart bei der Kontrolle Kästchen mit Drohnen oder
Füllbienen mit gelb-orangen Ringen, so ist dieser vom OÖ. Landesverband für
Bienenzucht angewiesen, die Aufstellung sämtlicher Kästchen der gesamten
Partie des betroffenen Züchters zu untersagen und die Kästchen von der
Belegstelle zu entfernen (bzw. auf Kosten des Züchters zurückzuschicken).
. Es wurde festgelegt, dass nur EWK und Apidea-Begattungskästchen zugelassen
sind. Es gibt keine Ausnahmen.
NEU: Die Apidea–Kästchen von der Imkerschule werden künftig auch auf
Metallständern aufgestellt und sind mit der Aufschrift „Imkerschule„
gekennzeichnet. Sie dürfen nur von der Imkerschule benützt werden.
(Betrifft nur die Belegstellen: Grünau, Gamsfeld und Hinterstoder)
. Von Züchtern selbst angefertigte und auf eine Belegstelle mitgebrachte Ständer für
Begattungskästchen dürfen nicht verwendet werden.
. Die Kontrolle auf Drohnenfreiheit muss durch stabile, reine Klarsichtdeckel auf einfache
Weise und ohne weitere Vorbereitungen möglich sein, ohne dass die Bienen ins Freie
gelangen. Matte Deckel sind auszutauschen. (Klarsichtdeckel können gut mit Sodalauge
gereinigt werden).
. Das Flugloch muss mit einem Absperrgitter versehen sein, das den Drohnenzuflug am
Heimstand verhindert. (Apidea-Kästchen mit dem vorgesehenen Absperrgitter, das EWK
mit dem Drehscheibenverschluss).
. Das mit Absperrgitter abgesperrte Flugloch darf erst nach Feststellung der
Drohnenfreiheit durch den Belegstellenwart geöffnet oder durch die Zustimmung des
Belegstellenwartes vom Züchter freigegeben werden.
. Bei Zuchtkästchen, die aus Zeitgründen nicht mehr kontrolliert werden konnten, bleiben
die Absperrgitter vor dem Flugloch (oder Drehscheibe bei EWK) geschlossen. Sie
werden erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Belegstellenwart nach der Kontrolle
geöffnet.
. Die Begattungskästchen müssen sich in einem einwandfreien hygienischen Zustand
befinden.
. Der Belegstellenwart ist angewiesen, bei mangelndem Hygienezustand die Aufstellung
der Begattungskästchen zu verweigern.
. Die Bienen der Begattungskästchen dürfen aus seuchenhygienischen Gründen nicht mit
Honig oder mit Honigzusatz gefüttert werden. Apifonda verwenden!
. Abwehrmaßnahmen gegen Ameisen auf der Belegstelle werden dem Züchter selbst
überlassen. Eine Bodenverunreinigung durch Öl, Gift oder dergleichen ist strengstens
verboten!
3. Organisatorischer Ablauf auf der Belegstelle
. Die Überprüfung der Kästchen erfolgt gereiht nach dem Eintreffen der Züchter.
. Eigenmächtiges Aufstellen der Kästchen ohne vorherige Kontrolle durch den
Belegstellenwart ist nicht erlaubt.
. Die Kontrolle des Begattungserfolges ist alleinige Aufgabe des Belegstellenwartes.
Dieser gibt für jede legende Königin 14 Tage nach Aufführung für nicht Zuchtverbands-
Mitglieder einen Belegstellennachweis aus. Die Modalitäten für die Vergabe der
Zuchtnachweise für Zuchtverbandsmitglieder werden je nach Organisation der
Leistungsprüfung aktuell bekannt gegeben.
. Das Zusetzen von schlupfreifen Weiselzellen oder unbegatteten Königinnen direkt auf
der Belegstelle ist nicht gestattet.
. Gäste dürfen nicht zur Belegstelle mitgenommen werden.
4. Belegstellennachweise
Folgende Zuchtnachweise stehen zur Verfügung:
. Belegstellenkarte (für alle aufführenden Imker und Züchter und anderen Zuchtgruppen-
z.B. ACA auf allen Belegstellen)
. Zuchtpässe der Zuchtorganisation "ZAC!"
5. Belegstellengebühren
Für jede aufgeführte Königin wird vom Belegstellenwart eine Belegstellengebühr
eingehoben. Die Höhe der Belegstellengebühr wird vom Belegstellenbetreiber jährlich
festgesetzt und verlautbart.
6. Belegstellenwart
Der Belegstellenwart handelt im Auftrag des OÖ. Landesverbandes für Bienenzucht und
ist von diesem beauftragt und bevollmächtigt, die Belegstellenordnung zu vollziehen. Bei
Nichteinhaltung der Belegstellenordnung ist der Belegstellenwart verpflichtet, alle
notwendigen Sanktionen zu treffen! Die Belegstellenwarte werden angewiesen, bei
besonderen Vorkommnissen auf der Belegstelle unverzüglich den Landesverband zu benachrichtigen.
7. Zuchtreferent des OÖ. Landesverbandes für Bienenzucht
Herr Alois Oberpeilsteiner ist als Zuchtreferent des Landesverbandes beauftragt, sich zur
Kontrolle der Belegstellen auch außerhalb der offiziellen Aufführtermine auf der
Belegstelle aufzuhalten und Kontrollen durchzuführen.
Richtlinien für die Aufführung - Belegstelle Gamsfeld:
Das Gelände der Belegstelle Gamsfeld wurde im August 2008 bei Unwetter durch zwei
Murenabgängen so hoch mit Schotter und Geröll bedeckt, dass ein Belegstellen-Betrieb
an dieser Stelle nicht mehr weitergeführt werden konnte. Die Unterstandshütte, die
gesamte Einrichtung zum Aufstellen der Zuchtkästchen und der Vatervölker musste auf
einen anderen Standort verlegt werden.
Der neue Standort wurde im Bereich der selben Zufahrtsstraße neu eingerichtet und liegt
etwas näher zur Sammelstelle.
Der gesamte Ablauf und Belegstellenbetrieb blieb unverändert und konnte im Jahr 2009
problemlos weitergeführt werden.
Es dürfen, wie bisher, maximal 5 PKW auffahren.
. Aufführzeitraum: Abfahrt: pünktlich 17.00 Uhr; bis 20.00 Uhr. Das heißt, um 17.00 Uhr
wird weggefahren. Daher schon früher zum Treffpunkt kommen!
. Die Begattungskästchen müssen in den stapelbaren Tragekörben angeliefert und an der UmladesteIle beim Gasthaus Urstöger (Weißenbachwirt) umgeladen werden.
. Diese Körbe werden wie bisher mit dem Autoanhänger transportiert.
. Eigene PKW-Anhänger dürfen nur ausnahmsweise unter Zustimmung mit vorheriger
Absprache mit dem Belegstellenwart für eine größere Anzahl angelieferter Kästchen
verwendet werden, wenn die notwendigen Tragekörbe (keine Schachteln) vorhanden
sind.
. Bei größeren Anlieferungsmengen ist vorher (rechtzeitig, spätestens am Vortag) der
BelegsteIlenwart telefonisch zu verständigen, Mobil: 0664/750 11 528).
. Bei verspätetem Eintreffen bei der UmladesteIle (Gasthaus Urstöger) muss bis zur
Rückkehr des BelegsteIlenwartes gewartet werden.
. Gäste dürfen nicht zur Belegstelle mitgenommen werden.
. Um 20.00 Uhr muss die BelegsteIle wieder voIlzählig verlassen werden. SoIlte die Zeit
nicht ausreichen aIle Kästchen aufzusteIlen, so wird der BelegsteIlenwart dies am
nächsten Tag besorgen.
Richtlinien für die Aufführung – Belegstelle Hinterstoder:
Die Zufahrt zur Belegstelle mit dem eigenen PKW ist auch künftig unter Absprache und
Erlaubnis durch den Belegstellenwart möglich.
. Vor Aufführung in Hinterstoder ist der Belegstellenwart Hr. Pernkopf Markus rechtzeitig
unter der Rufnummer 0664/9178589 zu verständigen.
Richtlinien für die Aufführung – Grünau: unverändert
Belegstellentarife 2010:
Belegstellengebühr je aufgeführter Königin
"ZAC!"-Belegstellen
Grünau, Gamsfeld, Hinterstoder
€ 4,00
Der Belegstellentarif gilt für jede aufgeführte Königin!
Zuchtbuch
Abgabetermin für die Kopie des Zuchtbuches ist Ende Oktober 2010
An den Zuchtreferent Alois Oberpeilsteiner, Diendorf 9, 4160 Aigen-Schlägl,
per Post, Fax: 07281/8634 oder E-Mail: alois.oberpeilsteiner@aon.at zu senden.







