geht sich aus ...

Beim Auffuhr und Abhohlung auf unseren ZAC!-Belegstellen haben wir momentan folgende Vorgaben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu beachten (Stand: 3.Mai 2020; 14:10 Uhr):

  • Private Zusammenkünfte, ebenso wie organisierte Veranstaltungen, sind bis maximal 10 Personen zulässig.
  • Es gelten die Hygiene- und Abstandsregeln.
  • Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
  • Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanisch Schutzvorrichtung getragen wird und in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker/der Lenkerin nur zwei Personen befördert werden.

In der derzeizigen Situation sind aus Vorsorgegründen diese Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Dabei appelieren wir an die Vernunft und die Rücksicht aller, die unsere Belegstellen aufsuchen.
Über unseren Erfolg in der Bienenzüchtung wird wohl zusätzlich die sorgfältige Zuchtarbeit und das das konsequete Einhalten unserer Belegstellenordnung entscheiden.

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Allgemeine Informationen für die Land- und Forstwirtschaft:

https://www.bmlrt.gv.at/land/informationen-zum-coronavirus-uebersicht.html

Für die ImkerInnen wurde von Biene Österreich mit dem Innenministerium eine Fahrtgenehmigung zu den Bienenständen vereinbart:

https://www.biene-oesterreich.at/fahrtgenehmigung-fuer-imkerinnen-zu-den-bienenstaenden

Download-Fahrgenehmigung-Biene-Österreich.pdf

 

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