Die Mitgliedschaft bei der ZAC! wird durch die Unterschrift der Beitrittserklärung erworben. Sie verpflichten sich zur Anerkennung der Satzungen. Im Falle der Nichteinhaltung der Satzungen und sonstiger im Laufe der Mitgliedschaft beschlossener und veröffentlichter Durchführungsregelungen kann der Vorstand der ZAC! die Mitgliedschaft kündigen.

Gehaltene Biene: Carnica (apis mellifera carnica)
Die Mindestgröße Ihres Betriebes sollte 24 Völker nicht unterschreiten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 37,--
Die Leistungen der ZAC! umfassen für die Mitglieder die Zuchtwertschätzung für die Prüfköniginnen, den kostenlosen Zugang zur Bienenzuchtdatenbank BEE DATA, Informationen zum Zuchtprogramm und des Benutzerhandbuches zur Datenbank, die anonyme Verteilung der Prüfköniginnen an die Prüf-, und Zuchtbetriebe.
Ihre Mitgliedschaft umfasst ebenso die Möglichkeit zur kostenlosen Vorstellung Ihres Betriebes und ihrer Verkaufsangebote auf unserer Homepage.
Wir erinnern sie an verpflichtende Termine. Z.B.: Anmeldung und Verteilungstermin zur Fremdprüfung und Abschluss der Erfassungsdaten der Leistungsprüfung und geben ihnen die Ergebnisse derZuchtwertschätzung in der letzten Prüfsaison bekannt.
Der Zuchtbetrieb hat, jährlich mindesten 6 Königinnen in die Fremdprüfung und mindestens 6 Königinnen der selben Geschwistergruppe in die Eigenprüfung zu geben.
Die gleiche Anzahl an Königinnen, welche in die Fremdprüfung gegeben wurden, müssen von anderen Züchter entgegengenommen werden.
Die Zuchtmutter muss gekört sein.
Die Königinnen müssen auf einer anerkannten Belegstelle begattet worden sein. Alle Züchter müssen ihre Prüfdaten selbst in die Datenbank BEE DATA eingeben. Die Zugangsdaten zur Datenbank erhalten Sie nach Eintreffen der Beitrittserklärung in der Organisation ZAC!.

Die Prüfdaten müssen bis spätestens 15. November des jeweiligen Prüfjahres in die Datenbank eingegeben sein.

Die Prüfköniginnen sind grundsätzlich Eigentum der Züchter. Der Züchter als rechtsmäßger Eigentümer einer Prüfkönigin, hat das Recht der Rückforderung. Dieses Rückforderungsrecht bezieht sich sowohl auf die Originalkönigin sowie den Zuchtstoff. Der Prüfer darf für den Eigenbedarf, zur Verwendung in der Honigproduktion im eigenen Betrieb, von einer fremdenKönigin nachziehen. Das fremde genetische Material darf keinesfalls für die Abgabe bzw. den Verkauf von Eiern, Larven, Weiselzellen, unbegattete Königinnen, ohne Genemigung des Züchter verwendet werden.
Die ZAC! veranstaltet immer wieder Kurse zur Zucht, Datenbank und Schulungen zur Leistungsprüfung.

Werden auch Sie Mitglied der ZAC!

Für Fragen oder Anregungen  steht Ihnen der Vorstand der ZAC! gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an der aktiven Mitarbeit oder aber auch an der Unterstützung unserer Arbeit haben, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Josef Henninger Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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