Belegstellenordnung für die anerkannten Belegstellen des
OÖ. Landesverbandes für Bienenzucht - 2023

Die Belegstellenordnung ist integraler Bestandteil des bisherigen Belegstellenzeugnisses, welcher ab dem Jahr 2022 durch die Wanderbescheinigung ersetzt wird. Die Belegstellenordnung ist zu unterschreiben (Abschnitt Seite 5) und dem Belegstellenwart mit der Wanderbescheinigung (ersetzt das Belegstellenzeugnis) bei der ersten Aufführung auszuhändigen.

Wenn sie mehr als eine Belegstelle benutzen, machen sie Kopien des unterschriebenen Originals.
Die Belegstellenordnung muss jährlich zur Kenntnis gebracht werden, da immer wieder neue Züchter an einer Belegstelle aufführen und diese über den Belegstellenbetrieb und den Ablauf ausreichend informiert werden müssen.

1.Termine

Die für jede Belegstelle festgelegten Aufführungstermine sind einzuhalten.
Dazu zählen insbesondere:

  • Beginn der Belegstellensaison (erster Aufführungstag)
  • Ende der Belegstellensaison (letzter Aufführungstag)
  • Bestimmte Tage, an dem Aufführungen stattfinden
  • Uhrzeit der Anlieferung der Begattungskästchen
  • Ort der Übernahme der Begattungskästchen durch den Belegstellenwart
  • Die Anlieferung hat an den verlautbarten Orten zu den verlautbarten Terminen und Uhrzeiten zu erfolgen.
  • Die Abholung der Kästchen erfolgt 14 Tage später, unabhängig vom Begattungsergebnis.
  • Der Begattungserfolg ist nach der Abholung selbstständig zu ermitteln und dem Belegstellenwart innerhalb von 10 Tagen mitzuteilen.
2. Begattungskästchen
  • Alle Begattungskästchen müssen auf der Rückseite mit einem Kurzzeichen des  Züchters und einer Nummer gekennzeichnet sein.
  • Der Züchter garantiert die absolute Drohnenfreiheit seiner Begattungskästchen. Es gilt Nulltoleranz!
  • Der Züchter garantiert, dass keine Bienen mit gelben oder gelb-orangen Ringen zum Füllen der Kästchen verwendet wurden. Sollte ihm das nicht möglich sein, ist dies dem Belegstellenwart spätestens 3 Tage vor der Aufführung bekannt zu geben.
  • Findet der Belegstellenwart bei der Kontrolle Kästchen mit Drohnen, so ist dieser vom OÖ. Landesverband für Bienenzucht angewiesen, die Aufstellung sämtlicher Kästchen der gesamten Partie des betroffenen Züchters zu untersagen und die Kästchen von der Belegstelle zu entfernen  (bzw. auf Kosten des Züchters zurückzuschicken).
  • Das Zusetzen von schlupfreifen Weiselzellen oder unbegatteten Königinnen direkt auf der Belegstelle ist nicht gestattet.
  • Es wurde festgelegt, dass nur EWK, Apidea und Swienty- Begattungskästchen zugelassen sind.
  • Die Begattungskästchen von der Imkerschule werden auch auf Metallständern aufgestellt und sind mit der Aufschrift Imkerschule gekennzeichnet. Sie dürfen nur von der Imkerschule benützt werden (Betrifft nur die Belegstellen: Grünau, Gamsfeld und Hinterstoder).
  • Von Züchtern selbst angefertigte und auf eine Belegstelle mitgebrachte Ständer für Begattungskästchen dürfen nicht verwendet werden.
  • Die Kontrolle auf Drohnenfreiheit muss durch stabile, reine Klarsichtdeckel auf einfache Weise und ohne weitere Vorbereitungen möglich sein, ohne dass die Bienen ins Freie gelangen. Matte Deckel sind auszutauschen (Klarsichtdeckel und Glas können gut mit Sodalauge gereinigt werden).
  • Das Flugloch muss mit einem Absperrgitter versehen sein, das den Drohnenzuflug am Heimstand verhindert.
  • Das mit Absperrgitter abgesperrte Flugloch darf erst nach Feststellung der Drohnenfreiheit durch den Belegstellenwart geöffnet oder durch die Zustimmung des Belegstellenwartes vom Züchter freigegeben werden.
  • Bei Zuchtkästchen, die aus Zeitgründen nicht mehr kontrolliert werden konnten, bleiben die Absperrgitter vor dem Flugloch geschlossen. Sie werden erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Belegstellenwart nach der Kontrolle geöffnet.
  • Die Begattungskästchen müssen sich in einem einwandfreien hygienischen Zustand befinden.
  • Der Belegstellenwart ist angewiesen, bei mangelndem Hygienezustand die Aufstellung der Begattungskästchen zu verweigern.
  • Die Bienen der Begattungskästchen dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit Honig oder mit Honigzusatz gefüttert werden, bitte Apifonda, Fondabee oder Biozuckerteig verwenden!
3. Organisatorischer Ablauf auf der Belegstelle
  • Jeder Züchter, der mehr als 100 Kästchen auf eine Belegstelle aufführt, muss sich spätestens eine Woche vor dem Aufführungstermin beim Belegstellenwart anmelden!
  • Eine Aufführungsliste (siehe Seite 6) muss vollständig ausgefüllt dem Belegstellenwart ausgehändigt werden.
  • Die Überprüfung der Kästchen erfolgt gereiht nach dem Eintreffen der Züchter.
  • Eigenmächtiges Aufstellen der Kästchen ohne vorherige Kontrolle durch den Belegstellenwart ist nicht erlaubt.
  • Für die Kontrolle des Begattungserfolges ist der Züchter selbst verantwortlich. Der Züchter ist verpflichtet, die Anzahl der begatteten Königinnen dem Belegstellenwart telefonisch oder per E-Mail zu melden.
  • Die Modalitäten für die Vergabe der Zuchtausweise für Zuchtverbandsmitglieder (ZAC!) werden je nach Organisation der Leistungsprüfung aktuell bekannt gegeben.
  • Als Controlling führt der Belegstellenwart bei jeder Aufführung stichprobenartig Kontrollen über den Begattungserfolg durch.
  • Nähere Informationen erteilt der Belegstellenwart bei der Aufführung.
4. Belegstellennachweise

Folgende Zuchtnachweise stehen zur Verfügung:

  • Belegstellenkarte (für alle aufführenden Imker und Züchter und anderen Zuchtgruppen, z.B. ACA auf allen Belegstellen)
  • Zuchtpässe der Zuchtorganisation ZAC!
5. Belegstellengebühren
  • Für jede aufgeführte Königin wird vom Belegstellenwart eine Belegstellengebühr eingehoben.
  • Die Höhe der Belegstellengebühr wird vom Belegstellenbetreiber jährlich festgesetzt und verlautbart.
6. Haftungsausschluss

Für folgende Geschehnisse auf den OÖ. Belegstellen übernimmt der OÖ. Landesverband für Bienenzucht keine wie auch immer geartete Haftung für Zuchtkästen samt Inhalt:

  • Beschädigung der Zuchtkästen (samt Inhalt) durch Tiere jeder Art
  • Diebstahl von Königinnen oder Zuchtkästen
  • Bosheits- od. Sabotageakte jeder Art
  • Beschädigung der Zuchtkästen (samt Inhalt) infolge von Naturereignissen (Sturm, Starkregen, Hagel, Hochwasser usw.).
  • Bei Fehlanpaarungen bzw. mangelndem Begattungserfolg
7. Belegstellenwart
  • Der Belegstellenwart handelt im Auftrag des OÖ. Landesverbandes für Bienenzucht und ist von diesem beauftragt und bevollmächtigt, die Belegstellenordnung zu vollziehen.
  • Bei Nichteinhaltung der Belegstellenordnung ist der Belegstellenwart verpflichtet, alle notwendigen Sanktionen zu treffen.
  • Die Belegstellenwarte werden angewiesen, bei besonderen Vorkommnissen auf der Belegstelle unverzüglich den Landesverband zu benachrichtigen.
8. Zuchtreferent des OÖ. Landesverbandes für Bienenzucht
  • Herr IM Karl Neubauer ist als Zuchtreferent des Landesverbandes beauftragt, sich zur Kontrolle der Belegstellen auch außerhalb der offiziellen Aufführtermine auf der Belegstelle aufzuhalten und Kontrollen durchzuführen.
Karl Neubauer Johann Gaisberger
OÖ. Landeszuchtreferent Präsident des OÖ. Landesverbandes für Bienenzucht

 
 
Anhang

Richtlinien für die Aufführung ZAC!- Belegstelle Gamsfeld:
  • Es dürfen, maximal 5 PKW zur Belegstelle fahren.
  • Aufführzeitraum: Abfahrt: pünktlich 18.00 Uhr. Die Durchsicht der Kästchen wird
    fast zur Gänze an der UmladesteIle beim Feuerwehrzeughaus (FF Weißenbach)
    durchgeführt, daher schon früher zum Treffpunkt kommen.
  • Die Begattungskästchen müssen in den stapelbaren Tragekörben (keine
    Ausnahmen) angeliefert und an der UmladesteIle beim Feuerwehrzeughaus
    (FF Weißenbach) umgeladen werden.
  • Diese Körbe werden mit dem Autoanhänger transportiert.
  • Eigene PKW-Anhänger dürfen nur ausnahmsweise unter vorheriger Absprache mit
    dem Belegstellenwart für eine größere und auch geringere Anzahl angelieferter
    Kästchen verwendet werden, wenn auch bei dieser Anlieferung die stapelbaren
    Tragekörbe vorhanden sind.
  • Der Belegstellenwart Florian Barta bittet um tel. Bekanntgabe der Anzahl von
    aufzuführenden Königinnen. Mobil: 0664/75020587.
  • Bei verspätetem Eintreffen bei der UmladesteIle muss bis zur Rückkehr des
    BelegsteIlenwartes gewartet werden.
  • Gäste dürfen nicht zur Belegstelle mitgenommen werden.
  • Um 20.00 Uhr muss die BelegsteIle wieder voIlzählig verlassen werden.
    SoIlte die Zeit nicht ausreichen aIle Kästchen aufzusteIlen, so wird der
    BelegsteIlenwart dies am nächsten Tag tun.
Richtlinien für die Aufführung ZAC!- Belegstelle Hinterstoder:
  • Für Hinterstoder ist eine Anmeldung spätestens 2 Tage vor der Aufführung beim Belegstellenwart (Markus Pernkopf, Mobil: 0664 / 917 85 89) unbedingt erforderlich!
  • Treffpunkt ist vor dem Gasthof Baumschlagerreith, Baumschlagerreith 2, 4573 Hinterstoder.
  • Da die Anfahrt sehr steil ist, können nur geländegängige Fahrzeuge zur Belegstelle fahren. Wer kein solches Fahrzeug besitzt, kann die Zuchtkästchen vor 18:00 Uhr umladen und zur Belegstelle mitfahren.
    Auffahrt zur Belegstelle ist pünktlich um 18:00 Uhr.
Richtlinien für die Aufführung ZAC!- Belegstelle Grünau
  • Jeweils Samstag um 17.00 Uhr bei der Belegstelle!
Belegstelletarife 2022   :
Belegstelle Gebühr je aufgeführter Königin

ACA Belegstellen: Mühlviertler Alm, Tratten

€ 4,00

ZAC!-Belegstellen: Grünau, Gamsfeld, Hinterstoder

€ 4,00

Der Belegstellentarif gilt für jede aufgeführte Königin!

Verschiedenes
Ermittlung des Cubitalindexes (CI):

Für Zuchtbetriebe mit Leistungsprüfung ist die Ermittlung des Cubitalindexes für Zuchtmütter,welche für die Nachzucht d.h., für den Verkauf von Königinnen gedacht sind, verpflichtend vorgeschrieben. Auch für Züchter die nicht an der Leistungsprüfung teilnehmen, besteht die Möglichkeit, Zuchtmütter kören zu lassen.

Wenn Züchter Königinnen mit Zuchtpass verkaufen, dann muss garantiert sein, dass auch Carnica geliefert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass ab sofort Anfragen wegen Körproben an das Österreichische Imkereizentrum Pachmayrstraße 57, 4040 Linz,
IM Martin Maurer, Telefon: 0732 / 732070-15, Mobil: 0664 / 44 43 564 oder

Zentrale Arbeitsgemeinschaft der Carnicazüchter
Herrn Aspetzberger Erich, Porzellangasse 43, 4600 Wels, Tel.: 0664/4845935 gestellt werden können.

 

Teile diese Seite
© 2024 zac.at | alle Rechte vorbehalten