Geschätzte Züchterkollegen!

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen von Neueinsteigern, ob mit einer zugekauften Reinzuchtkönigin Nachzuchten zulässig sind oder nicht. Generell kann von jeder fremden Königin für private Zwecke nachgezüchtet werden, wenn diese Königinnen im eigenen Betrieb zum Einsatz kommen. Sie können auch verkauft werden, aber für diese Königinnen gibt es nur eine Belegstellenkarte und keinesfalls einen ZAC!-Zuchtpass. Diese Königinnen in die Leistungsprüfung zu geben ist jedoch nicht zulässig! Der Grund liegt darin, das diese Königinnen ja schon in der Prüfung standen und zum anderen es sich um fremdes Zuchtmaterial handelt die ein Züchter mit viel Fleiß und Ausdauer selektiert hat. Bei einer Nachzucht aus Fremdprüfungsköniginnen ist auch ein Verkauf solcher Töchter nicht sinnvoll. Der Sinn der Leistungsprüfung liegt darin einen möglichst großen, breitgestreuten Genpool zur Verfügung zu haben. Nur so ist eine sichere und inzuchtfreie Leistungszucht langfristig möglich.

Konkret gilt für Neueinsteiger:

Aus eigenem Bienenmaterial nachzüchten und dieses in die Leistungsprüfung einbringen. Hierzu ist die Körung der Zuchtmutter Voraussetzung.
Erst nach einem abgeschlossenen Prüfjahr gibt es für die nachgezogenen Töchter die ZAC!-Zuchtpässe.

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